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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2013 - L 11 AS 1169/10   

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https://dejure.org/2013,103841
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2013 - L 11 AS 1169/10 (https://dejure.org/2013,103841)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.08.2013 - L 11 AS 1169/10 (https://dejure.org/2013,103841)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. August 2013 - L 11 AS 1169/10 (https://dejure.org/2013,103841)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 165/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückzahlung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2013 - L 11 AS 1169/10
    Dabei ist Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 SGB II nach der Rechtsprechung der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des Bundessozialgerichts (BSG) grundsätzlich alles, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält (ständige Rechtsprechung vgl. etwa Urteil vom 20. Dezember 2011 - B 4 AS 200/10 R zitiert nach Juris, dort Rn 13 und vom 23. August 2011 - B 14 AS 165/10 R, Rn21 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 43 jeweils mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung des BSG).

    Entsteht eine Verpflichtung zur Rückzahlung einer laufenden Einnahme erst nach dem Monat des Zuflusses (etwa durch Aufhebung und Rückforderung einer Bewilligung von Sozialleistungen für die Vergangenheit), bleibt es nach der Rechtsprechung des BSG für den Zuflussmonat bei der Berücksichtigung als Einkommen (Urteil vom 23. August 2011 - B 14 AS 165/10 R aaO).

    Der Senat sieht sich veranlasst darauf hinzuweisen, dass das BSG in seiner bereits zitierten Entscheidung (vom 23. August 2011, aaO Rn 26) darauf hingewiesen hat, die fehlerhafte Kindergeldbewilligung und die darauf beruhende (zu geringe) Bewilligung von Arbeitslosengeld II von der Familienkasse im Rahmen eines Antrags auf Erlass der Rückforderung zu berücksichtigen wäre.

  • BSG, 16.02.2012 - B 4 AS 94/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss bei Teilnahme an

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2013 - L 11 AS 1169/10
    Allerdings trifft es zu, dass das BSG in Anlehnung an seine bisherige Rechtsprechung zur Arbeitslosenhilfe (Alhi) auch im Anwendungsbereich des § 11 Abs. 1 SGB II nach Sinn und Zweck der Norm eine von einem Dritten lediglich vorübergehend zur Verfügung gestellte Leistung nicht als Einkommen qualifiziert (vgl. zuletzt etwa: Urteil vom 16. Februar 2012 - B 4 AS 94/11 R = SozR 4-4200 § 11 Nr. 48 auch zum Nachstehenden).
  • BSG, 20.12.2011 - B 4 AS 200/10 R

    Revisionsbegründung - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2013 - L 11 AS 1169/10
    Dabei ist Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 SGB II nach der Rechtsprechung der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des Bundessozialgerichts (BSG) grundsätzlich alles, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält (ständige Rechtsprechung vgl. etwa Urteil vom 20. Dezember 2011 - B 4 AS 200/10 R zitiert nach Juris, dort Rn 13 und vom 23. August 2011 - B 14 AS 165/10 R, Rn21 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 43 jeweils mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung des BSG).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2012 - L 2 AS 5392/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückforderung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2013 - L 11 AS 1169/10
    Sie mussten also im Sinne der vorgenannten Kriterien des BSG, die sich der Senat nach eigener Prüfung zu eigen macht, als Einkommen berücksichtigt werden und zur Verminderung der dem Kläger zu gewährenden Leistungen nach dem SGB II führen (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. März 2012, L 2 AS 5392/11 zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2016 - L 11 AL 37/14
    Denn wenn eine Verpflichtung zur Rückzahlung einer laufenden Einnahme erst nach dem Monat des Zuflusses - hier durch Aufhebung einer dem Arbeitslosengeldbezug zugrundeliegenden Bewilligungsentscheidung für die Vergangenheit und Festsetzung einer Erstattungsforderung - entsteht, bleibt es für den Zuflussmonat bei der Berücksichtigung als Einkommen (BSG, Urteil vom 23. August 2011 - B 14 AS 165/10 R; vgl auch Urteil des erkennenden Senats vom 27. August 2013 - L 11 AS 1169/10 -).
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